Überbrückungshilfe beantragen.
Wir sind bei der CORONA SOFORTHILFE DES BUNDES registriert und stellen kurzfristig Ihren Antrag auf
Überbrückungshilfe II (Antragsfrist endet am 31.03.2021) und Überbrückungshilfe III (seit dem 11.02.2021 möglich).
Anders als die damalige Soforthilfe müssen die Überbrückungshilfen über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt im Auftrag des Selbständigen oder des Unternehmens beantragt werden. Das Honorar des Steuerberaters wird mit bezuschusst.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
NRW zahlt bei der Überbrückungshilfe II zusätzlich einen fiktiven Unternehmerlohn von monatlich 1.000 Euro für den Lebensunterhalt:
zur NRW Überbrückungshilfe Plus